Abgesagt

Abgesagt

Geführte  Tageswanderung

 

"Altstadtwanderung Rothenburg "

Am 26.02.2022 

Um 13:00 Uhr

An der Sporthalle Erlbacher Straße 5

91541 Rothenburg

6 und 11 Km

Geführte  Tageswanderung

 

" Durch das Rothenburger

Umland  "

Am 27.02.2022 

Um 10:00 Uhr

An der Sporthalle Erlbacher Straße 5

91541 Rothenburg

6 und 11 Km

Permanenter Wanderweg

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Jahresausflug 2020 nach Südtirol

Oestheimer Nixenweg

Wanderweg Altstadtblick

1.Teilnahme: 

Der Wanderweg wird nach den Richtlinien des Deutschen Volkssportverbandes e.V. (DVV) im IVV eingerichtet und wird für das Internationale Volkssportabzeichen gewertet. Mit der Mel-
dung (Erwerb der Startkarte) anerkennt der Teilnehmer die Ausschreibungsbedingungen 

2.Startgebühren: 

3,00 €. Alle Teilnehmer erhalten eine Startkarte. 

3.Versicherungen: 

Der Wanderweg ist gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert. Es besteht eine Unfallversicherung für Teilnehmer. Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle, die sich zwischen Startzeit 
und Zielschluss auf den markierten Strecken ereignen, sofern der Teilnehmer im Besitz einer gültigen, mit Namen und vollständiger Adresse versehenen Startkarte ist. 

4. IVV-Wertung/Kontrollstellen: 

Eine IVV-Teilnahmewertung pro Quartal, jedoch immer die erwanderten Kilometer (IVV-Kilometerwertung). Wird eine Strecke mehrfach absolviert, ist jeweils der Erwerb einer 
Startkarte erforderlich. Die erworbene Startkarte ist auf der Strecke mitzuführen und die Kontrollvermerke einzutragen. Der IVV-Wertungsstempel wird nach absolvierter Strecke 
nur bei persönlicher Vorlage und namentlicher Übereinstimmung von Startkarte und Wertungsheft erteilt, wenn alle Kontrollvermerke vorhanden sind. Der IVV-Wertungsstempel 
wird ausschließlich in verbandseigene Wertungshefte vergeben. 

5. Veranstalter: 

TSV 2000 Rothenburg Wanderabteilung e.V. 
Auskunft: Jochen Messerschmidt, Dinkelsbühler Str. 38, 91541 Rothenburg/Tauber 
Telefon: (0 98 61) 17 52, E-Mail: wandern@rothenburg.de, Internet: www.rothenburg-wandern.de 

6. Wichtige Hinweise: 

Bei der Überquerung bzw. der Benutzung von Straßen ist die StVO zu beachten. Tiere sind an der Leine zu führen. Rauchen ist im Wald verboten. Bei Schnee und Eis werden die 
Wanderwege nicht gestreut oder geräumt.